Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen von uns an den Vertragspartner. Sie gelten auch ohne erneuten ausdrücklichen Hinweis für unsere künftigen Lieferungen und Leistungen an den Vertragspartner, soweit dieser eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich ausschließlich. Der Geltung abweichender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Der Zwischenverkauf bleibt bis zur endgültigen Reservierung vorbehalten. Die endgültige Reservierung erfolgt bei unwiderruflichem Eingang der Anzahlung oder Bankbürgschaft bzw. eines vom Lieferer akzeptierten Akkreditivs.
§ 3 Preise
Soweit nicht anders angebeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Die angegebenen Preise gelten für Lieferungen ab unserem Lager und sind Nettopreise zzgl. der Kosten für Verpackung, Fracht, Einbau, Porti, Versicherungsspesen, eventueller Kosten des Bank- und Zahlungsverkehrs sowie sonstiger Nebenkosten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen.
§ 4 Lieferung
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab unserem Lager vereinbart. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt grundsätzlich mit Vertragsabschluß, jedoch nicht vor vollständigem Eingang etwaiger vom Vertragspartner beizubringender Unterlagen sowie etwaiger Vorauszahlungen. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu diesem Ablauf der Liefergegenstand unser Lager verlassen hat oder dem Vertragspartner als versandbereit angezeigt wird.
§ 5 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
§ 6 Abnahme
Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand bei Anlieferung abzunehmen und dem Verkäufer die Übernahme schriftlich zu bestätigen. Bleibt der Käufer mit der Übernahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Bereitstellungstermin in Rückstand, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises.
§ 7 Gewährleistung
Gebrauchte Maschinen werden nur ohne Gewähr für anhaftende Mängel geliefert. Zubehörteile werden nur, soweit sie verbunden sind und ihre Zugehörigkeit bestätigt wurde, mitgeliefert. Die Ware wird in dem Zustand verkauft, in dem sie sich bei Vertragsabschluß befindet. Der Käufer hat das Recht, die Ware vor Vertragsabschluß zu besichtigen und zu prüfen. Macht er von diesem Recht, gleich aus welchem Grund, teilweise oder gar nicht Gebrauch, so erkennt er den Zustand der Ware unbesehen an.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand vor bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher aus diesem Vertrag herrührender Forderungen einschließlich solcher aus Schecks und Wechseln sowie etwaiger scheck- und wechselrechtlicher Regressansprüche aus erfüllungshalber erfolgten Scheck- oder Wechselzahlungen.
§ 9 Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung
Wir sind berechtigt, bei Zahlungsrückständen weitere Lieferungen von der vollständigen Bezahlung des Zahlungsrückstandes abhängig zu machen. Die Aufrechnung mit bestrittenen, nicht rechtskräftig festgestellten und nicht entscheidungsreifen Gegenforderungen des Vertragspartners ist ausgeschlossen.
§ 10 Haftung
Dem Vertragspartner stehen grundsätzlich keine anderen oder weitergehenden vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüche gegen uns zu als in diesen allgemeinen Angebots-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugestanden. Unsere Haftung beschränkt sich in jedem Fall auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
§ 11 Zusatzbedingungen für Montagearbeiten
Die Montage des Kaufgegenstandes erfolgt-sofern eine solche vereinbart ist-auf Kosten des Bestellers. Zu den Montagekosten zählen auch die Kosten der An- und Abfahrt des Montagepersonals samt Werkzeug, sowie eventuelle notwendige Unterbringungs- und Verpflegungskosten.
§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist 89522 Heidenheim, soweit der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsrechtes oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist das für den Sitz unseres Unternehmen örtlich zuständige Gericht. Alle vertraglichen und geschäftlichen Beziehungen zwischen uns und dem Vertragspartner beurteilen sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
GS-INDUSTRIESERVICE
89518 Heidenheim

